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RECHTSGEBIETE

  • ARBEITSRECHT

    Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Rechtsfragen der beruflichen Zusammenarbeit. Dazu gehört z.B. die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie die prozessuale Vertretung u.a. in Kündigungsschutzverfahren. Fragen rund um Arbeitszeit, Sonderkündigungsschutz, Teilzeitbeschäftigung, Befristung von Arbeitsverträgen, Elternzeit, Abfindung und Dienstwagen sind ebenso selbstverständlicher Bestandteil einer arbeitsrechtlichen Beratung wie auch außergerichtlicher und erforderlichenfalls gerichtlicher Vertretung. Wir begleiten auch Verhandlungen mit dem Betriebsrat.

  • ERBRECHT

    Ob Erbfall, Vermächtnis oder Pflichtteil – kommt es zum Streit, empfiehlt sich spätestens dann eine fundierte Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt. Doch auch schon im Vorfeld begleiten wir unsere Mandanten bei dem Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages und stehen ihnen in allen Fragen rund um letztwillige Verfügungen zur Seite.

  • FAHRERLAUBNISRECHT

    Im Verkehrsverwaltungsrecht werden alle Angelegenheiten betreffend die Erteilung, Wiedererteilung und Entziehung des Führerscheins bzw. der Fahrerlaubnis bearbeitet. Wir vertreten unsere Mandanten bei den Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung von Eignungszweifeln, insbesondere der MPU-Anordnung (medizinisch-psychologisches Gutachten). Gegen rechtswidrige Verwaltungsakte ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben und im Falle der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ordnungsverfügung der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zu stellen.

  • FAMILIENRECHT

    Ehescheidung, Unterhalt für Ehegatten und Kind(er) im Falle der Trennung und nach der Scheidung sowie Fragen der elterlichen Sorge - das sind die zentralen Themen des Familienrechts. Genauso gehören aber auch Umgangsrecht, Zugewinnausgleich, Ehevertrag, Elternunterhalt, Gewaltschutz und Namensrecht zum Repertoire des Rechtsanwalts für Familienrecht.

  • ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

    Im Bußgeldverfahren (z.B. Rotlichtverstoß, Unterschreitung des Sicherheitsabstands oder Geschwindigkeitsüberschreitung) vertreten wir Mandanten im Verfahren gegenüber der Bußgeldstelle und vor Gericht. Wir beraten über die Erfolgsaussichten der Einlegung des Rechtsmittels (Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts) und die Möglichkeiten der erfolgreichen Abwehr eines Fahrverbots. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer technischen Verkehrsüberwachung durch Geschwindigkeitsmessgeräte (z.B. Traffi Star, Riegl, Poliscan) erfordert eine fundierte Kenntnis im Bußgeldrecht.

  • SCHADENSERSATZRECHT

    Bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechtsgütern vertreten wir Mandanten bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatz und/oder Schmerzensgeldansprüchen. Hierzu gehören beispielhaft auch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten sowie Ansprüche aus Tierhalterhaftung, Produkthaftung und Amtspflichtverletzung.

  • SOZIALRECHT

    Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten gegenüber allen gesetzlichen Sozialversicherungen z.B. im Krankheits- oder Pflegefall oder bei Arbeitslosigkeit. Wir kämpfen für die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder einer Berufskrankheit und vertreten Sie im Statusfeststellungsverfahren gegen die Rentenversicherung bei Streit über den Status als „abhängig Beschäftigter“ oder „Selbständiger“.

  • STRAFRECHT

    Die Konfrontation mit einem Strafverfahren (z.B. Betäubungsmittelstrafrecht, Straftaten mit Waffen, Sexualstrafrecht, Umweltstrafrecht, Jugendstrafrecht) stellt für den Betroffenen regelmäßig eine gravierende Belastung dar. Der Strafverteidiger ist für den Mandanten in jeder Phase des Strafverfahrens (z.B. polizeiliche Vorladung, Durchsuchungsbeschluss, Haftbefehl oder Untersuchungshaft) die maßgebliche Vertrauensperson in allen mit dem Verfahren zusammenhängenden Angelegenheiten. Wir erhalten die erforderliche Akteneinsicht und beraten den Mandanten, wie auf eine Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden zu reagieren ist (z.B. Beschwerde, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Haftprüfung, Haftbeschwerde). Die Beantwortung der Frage, ob eine Erklärung zum Tatvorwurf abgegeben oder vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden soll, stellt regelmäßig eine maßgebliche Entscheidung im Strafverfahren dar. Wir vertreten die Interessen des Mandanten im gerichtlichen Verfahren einschließlich der Prüfung und Beratung, welche Rechtsmittel mit Erfolgsaussicht eingelegt werden können (Einspruch gegen Strafbefehl, Berufung, Revision).


    Ist der Mandant Opfer einer Straftat geworden, vertreten ihn als Nebenkläger im Strafverfahren und bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im sog. Adhäsionsverfahren.

  • VERKEHRSRECHT

    Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen vertreten wir Mandanten bei der Geltendmachung der materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüche. Hierzu zählen u.a. der PKW-Sachschaden (z.B. Totalschaden, Reparaturschaden, Nutzungsausfall, Mietwagen, Sachverständigengebühren) und der Personenschaden (z.B. Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltschaden). Bei einem streitigen Unfallhergang oder dem Einwand einer Haftungsquote durch die Haftpflichtversicherung beraten wir über Erfolgsaussichten eines Prozesses und setzen die Ansprüche erforderlichenfalls im Klageverfahren durch. Darüber hinaus beraten wir Sie auch im Hinblick auf die Inanspruchnahme einer ggfs. bestehenden Kaskoversicherung (Quotenvorrecht des Kaskoversicherten).

  • VERKEHRSSTRAFRECHT

    Wir vertreten Mandanten in sämtlichen strafrechtlich relevanten Angelegenheiten des Straßenverkehrs, wie z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt, Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, illegales Autorennen, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung bei Verkehrsunfällen. Schwerpunkt der Verteidigung ist hierbei regelmäßig auch die Abwehr eines Fahrverbots oder der Entziehung der Fahrerlaubnis.

  • VERTRAGSRECHT / ZIVILRECHT

    Zum Vertragsrecht gehören alle Rechtsverhältnisse des Alltags. Beispielsweise werden der Grundstückskaufvertrag, der Autokauf und die Miete von Wohn- und Gewerberäumen ebenso erfasst wie Dienstleistungs-, Werk- und Darlehensverträge. Unabhängig davon, ob der Vertrag mündlich, schriftlich oder im Internet bzw. online zustande gekommen ist - bei Mängeln, Rücktritt, Anfechtung, Widerruf oder Kündigung eines Vertrages stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Zivilrecht, zu dem auch das Vertragsrecht gehört, umfasst im weitesten Sinne das Privatrecht und das Wirtschaftsprivatrecht. Hierunter fallen z.B. auch das Handels- und Gesellschaftsrecht, Fragen der Produkthaftung und des Verbraucherschutzes. Im Vertrags- und Zivilrecht beraten und vertreten wir gleichermaßen Privatpersonen und Unternehmen.

  • WETTBEWERBSRECHT

    Das Wettbewerbsrecht befasst sich mit dem Schutz von Mitbewerbern und Verbrauchern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Wettbewerbsverstößen wird in der Regel durch den Ausspruch von Abmahnungen und mithilfe von Unterlassungsklagen begegnet. In solchen Fällen stehen wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmern bei der Durchsetzung und/oder Verteidigung ihrer Rechte zur Seite.

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